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Zuständigkeit
Die
Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen ist eine interne Hochschule des Landes
Baden-Württemberg.
Dort werden
- Studierende für die Bundesländer Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Saarland in einem dreijährigen Diplom-Studiengang zu Diplom-Rechtspflegerinnen (FH) und Diplom-Rechtspflegern (FH) und
- Studierende für das Bundesland Baden-Württemberg in einem dreijährigen Bachelor-Studiengang zu Gerichtsvollzieherinnen (LL.B.) und Gerichtsvollziehern (LL.B.)
ausgebildet.
An der Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen kann nur studieren, wer vorher von der
zuständigen Einstellungsbehörde unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf in den Vorbereitungsdienst eingestellt
wurde.
Das Studium an der Hochschule ist eng
verflochten mit praktischen Ausbildungsabschnitten bei verschiedenen Justizbehörden.
Durch diese Kombination aus Theorie und Praxis können sich die Studierenden optimal auf das
Berufsleben
vorbereiten.
